Trauerfall und Bestattung
Sterbefall
Ist ein Todesfall eingetreten, sind verschiedene Maßnahmen zu setzen und Behördenwege zu erledigen. Gerne sind die Servicestellen Standesamt, Bestattung und Friedhofsverwaltung dabei behilflich.
Meldung eines Sterbefalles
Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die „Anzeige des Todes“ wird grundsätzlich, abhängig von den Umständen, von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von dem Arzt/der Ärztin oder dem Totenbeschauer/der Totenbeschauerin veranlasst. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.
Benötigte Dokumente
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente der verstorbenen Person:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademischer Grade
- Bei verheirateten, verpartnerten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
Bestattungen
Eine Bestattung versteht sich als Ansprechpartner in allen Anliegen die mit dem Tod anfallen und ist stätig bemüht den hilfesuchenden Menschen in ihrer schweren Zeit beizustehen.
Die Bestattung übernimmt folgende Leistungen:
- Verständigung des Totenbeschauarztes bzw. der Totenbeschauärztin
- Waschen, Ankleiden, Einbetten und Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof
- die Besorgung der Sterbeurkunde und eventuell notwendigen Überführungspapiere
- die Organisation der Trauerfeier
- die Terminabsprache mit dem Geistlichen
- die Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
- Druckaufträge für Parten, Danksagungen und Gedenkbilder
- die Beistellung eines Kondolenzbuches
Sie können sich an folgende Bestattungen wenden:
Rosi Stelzl
Amtsleitung-Stv., Finanzverwalterin, StandesbeamtinRosi Stelzl
Amtsleitung-Stv., Finanzverwalterin, StandesbeamtinMail: rosi.stelzl@ktn.gde.at
Tel: +43 4228 222012
Fax: +43 4228 222020