GEMEINDE – OBČINA
LUDMANNSDORF – BILČOVS

Buchhaltung, Abgaben und Gebühren

Buchhaltung, Abgaben und Gebühren

Steuern:
Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Geldleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.

Beiträge:
Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (KG, Schul. Tagesbetreuung) eingehoben werden.

Gebühren:
Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Müll, Wasser, Kanal) zu entrichten sind.

1) Müllentsorgungsgebühr:

je Abholung 60 L Sack € 6,40
je Abholung 80 L Tonne € 8,60
je Abholung 120 L Tonne € 12,80
je Abholung 240 L Tonne € 25,50
je Abholung 1.100 L Tonne € 117,00

(inkl. 10% Umsatzsteuer).

2) Müllbereitstellungsgebühr:

pro Haushalt € 25,90

(inkl. 10% Umsatzsteuer).

Berechnung des Müllaufkommens pro Haushalt:
Pro Person sind 6 Liter Müllaufkommen je Woche anzunehmen!
Aufgrund der gemeldeten Personen und des Müllaufkommens wird die Größe des Müllbehälters bestimmt!

Kosten einer Mülltonne

80 Liter Mülltonne: € 41,80
120 Liter Mülltonne: € 44,00
240 Liter Mülltonne: € 60,00
1100 Liter Mülltonne: € 352,00
80 Liter oder 120 Liter Mülltonne gebraucht: € 30,00
240 Liter Mülltonne gebraucht: € 51,70

(inkl. 10% Umsatzsteuer).

Die Mülltonnen sind vom Eigentümer über die Gemeinde zu erwerben und gehen in dessen Besitz über.

Wasserbezugsgebühren

je m³ bezogenes Wasser € 0,90

Wasserbereitstellungsgebühr

je Objekt/Jahr € 100,00

(inkl. 10 % Umsatzsteuer)

Wasseranschlussbeitrag

je Bewertungseinheit (das sind 100 m² Wohnnutzfläche) € 2.500

(inkl. 10% Umsatzsteuer)

Kanalgebühren
Kanalbenützungsgebühren

je Gebäude und Bewertungseinheit
(1 Bewertungseinheit ist 100 m² Wohnnutzfläche)
 € 100,50
je m³ bezogenes Wasser 1,50 € € 2,10

(inkl. 10 % Umsatzsteuer)

Kanalanschlussbeitrag

je Bewertungseinheit (das sind 100 m² Wohnnutzfläche) € 2.543,55

(inkl. 10 % Umsatzsteuer)

Subzähler für Brauchwasser (Garten, Swimmingpool,…)
Subzähler können sie jederzeit beim Gemeindeamt erwerben.
Der m³ Verbrauch laut Subzähler wird beim Kanalverbrauch in Abzug gebracht.

Instandhaltungsgebühr:
15,00 € je Grab oder Urnengrab pro Jahr

Nutzungsrechte im Friedhof:
Einmalige Gebühr je Einzelgrabstätte: 150,00 €
Einmalige Gebühr je Familiengrabstätte: 300,00 €
Einmalige Gebühr je Erdgrab für Urnenstätte: 125,00 €
Einmalige Gebühr  je Urnennische: 300,00 €

Grabaushub:
Grabaushub mittels Kleinbagger inkl. Schließung: 200,00 €
Zusatz bei genehmigter Zusatztiefe: 50,00 €
Grabaushub für ein Urnengrab: 100,00 €
händischer Grabaushub und Schließung auf Wunsch: nach tatsächlichem Arbeitsaufwand

Aufbahrungshallen Ludmannsdorf und Wellersdorf:
je Benützung 120,– €

Aufräumarbeiten nach Beerdigungen:
Entsorgung von Blumen, Kränze, Gestecke und Kerzen: 40,00 €

Kindergarten (pro Kind und Monat)
Halbtags ohne Essen € 72,00 minus Kistip 108,00 =   0,00 Euro
Halbtags mit Essen € 132,00 minus Kistip 108,00 = 24,00 Euro
Ganztags mit Essen € 155,80 minus Kistip 147,00 =   8,80 Euro

Für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie ermäßigt sich der Beitrag um € 10,30 je Monat.

Schulische Tagesbetreuung (pro Kind und Monat)
Von Unterrichtsende bis 16:30 Uhr mit Essen

a) Betreuung an 1 Tag € 52,00

b) Betreuung an 2 Tagen € 82,00

c) Betreuung an 3 Tagen € 118,00

d) Betreuung an 4 Tagen € 143,00

e) Betreuung an 5 Tagen € 168,00

Es gibt hier keine Ermäßigung für Geschwister!

Preise inkl. 10% Umsatzsteuer

Je Hund € 21,14
Hundemarke € 3,20 einmalig

Ortstaxe pro Person/Nächtigung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr € 2,00
Nächtigungstaxe pro Person/Nächtigung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr  € 0,70
Pauschalierte Ortstaxe für Ferienwohnungen
bis zu 60 m² Wohnnutzfläche € 200,–
von mehr als 60 m² – 100 m² € 300,–
von mehr als 100 m² € 400,–

Grundsteuer A (land- und forstw. Flächen)
500 % vom Grundsteuermessbetrag

Grundsteuer B (Grundstücke und Wohnhäuser)
500 % vom Grundsteuermessbetrag

3% der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme)

Zweitwohnsitzabgabe (Monatsbeiträge)
Wohnungen mit einer Nutzfläche von bis 30 m² € 8,30
Wohnungen mit einer Nutzfläche von 30-60 m² € 16,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche von 60-90 m² € 29,50
Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² € 41,30

Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt
Völkermarkter Ring 19
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Parteienverkehr
Mo – Fr 08:00 bis 12:00 Uhr

Grundsteuer
Mailadresse: grundsteuer@vg-kl.gde.at
Telefonnummer: 050 536 – 64431 bzw. – 64432

Zweitwohnsitzabgabe/Pauschalierte Ortstaxe/Pauschalierte Nächtigungstaxe (soweit zutreffend)
Mailadresse: klagenfurt@vg-kl.gde.at
Telefonnummer: 050 536 – 64401

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Rosi Stelzl
Amtsleitung-Stv., Finanzverwalterin, Standesbeamtin