GEMEINDE – OBČINA
LUDMANNSDORF – BILČOVS

Meldeamt und Soziales

Meldeamt

Im Meldeamt unterstützen wir Sie in allen melderechtlichen Belangen, wie An-, Ab- oder Ummeldungen. Die Führung der Einwohner- und Wählerevidenz, Staatsbürgerschaftsevidenz, Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen,  Geschworenen- und Schöffenliste sowie die Vorbereitung von Wahlen, Volkszählungen, Volksabstimmungen-, Volksbefragungen usw. gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich des Meldeamtes. Außerdem werden im Meldewesen die Bewegungen im Fremdenverkehr, die Gästemeldungen und die Nächtigungstaxe bearbeitet.

Soziales

Das Sozialamt ist für alle Angelegenheiten des sozialen Bereiches zuständig. Dazu gehören auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz, Hilfestellung bei Pensionsanträgen, Pflegegeldanträgen, Ausgabe und Entgegennahme von Wohnbeihilfen sowie Hilfestellung und Beratung in sozialen und rechtlichen Fragen.

Meldezettel

Kärntner Heizkostenunterstützung 2024/2025  

Zweck der Förderung

Die Gewährung einer Heizkostenunterstützung für die folgende Heizperiode.

Höhe des Einkommens

Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2025) betragen für die

Heizkostenunterstützung in Höhe von   € 180,00 

 

Einkommensgrenze

(monatlich)*

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.270,-
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)   €    1.840,-
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)   €       360,-

Heizkostenunterstützung in Höhe von   € 110,00

 

Einkommensgrenze

(monatlich)*

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern   €    1.510,-
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)   €    2.080,-
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)   €       360,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Antragstellung:

Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom

01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025

ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden.

Antrag

Die Gemeinde Ludmannsdorf fördert den Ankauf von GO-Mobil-Fahrscheinen mit max. 50% des Fahrpreises von € 3,80 und max. 10 Fahrkarten pro Person und Monat!
 

Anspruchsberechtigt sind Personen, die folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiben:

  1. Alleinstehende/Alleinerziehende:
     derzeit €   1156,00
    (Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage, Bezieher von Notstandshilfe, Arbeitslosenunterstützung, Invaliditätspension, Behinderte).
  2. Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen:
    derzeit € 1.618,00
    (Ehepaare und Lebensgemeinschaften)
    Einkommen werden jährlich angepasst (Stand Jänner 2024)
  3. Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr (Schüler, Studenten und Lehrlinge)
Folgende Unterlagen sind beim Gemeindeamt vorzulegen:
  • Einkommensnachweis(e)
  • Lichtbildaus (wenn uns jemand nicht persönlich bekannt ist)
  • Lehrvertrag
  • Schulbesuchsbestätigung (Schülerausweis bzw. Studienbestätigung)
 
Bei einer missbräuchlichen Verwendung (wie z.B. Weiterverkauf zum vollen Preis oder Weitergabe an nicht anspruchsberechtigte Personen) wird die Förderung unwiderruflich eingestellt.
Diese Förderaktion gilt bis auf Widerruf!
Die Finanzierung erfolgt über die vom Bund ausbezahlte Abstimmungsspende!

Ankauf eines E-BIKES: 150,00 €
Energieausweis bzw. Energieberatung: 50,00 €
Dachbodendämmung: 100,00 €

Die Gemeinde Ludmannsdorf ist stolz, ein Teil des e5 Projektes für energieeffiziente Gemeinden zu sein. Um auch Sie bei der Umstellung auf eine energiesparsamere und energieeffizientere Lebensweise zu unterstützen, gibt es schon seit Längerem die Förderung für den Ankauf eines Elektrofahrzeuges in Höhe von je € 50,00 nach Vorlage einer Rechnung beim Gemeindeamt.

Nun wurde beschlossen, die ersten 20 Bürger:innen zu fördern, die einen Energieausweis erstellt und/oder eine neue Dachbodendämmung gemacht haben. Der Energieausweis bzw. Energieberatung wird mit € 50,00 und die Dachbodendämmung mit € 100,00 gefördert!

Entsprechende Zahlungsnachweise sind bei der Gemeinde vorzulegen!

Brandstätter Jasmin BSc, MSc: DW 64185

Gischa Larissa, MA DW: 64173

DKGS Herbst Gerlinde DW: 64186

Adresse: Völkermarkter Ring 19, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43(0) 50 /536

Email: bhkl.sozialamt@ktn.gv.at

Web: www.ktn.gv.at/gps

Die Beantragung des Strafregisters kann persönlich am Gemeindeamt oder online erfolgen.

 

  1. Bei persönlicher Vorsprache müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
    1. bei Ausstellung eines Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 Abs. 1 wird ein gültiger Ausweis benötigt.
    2. bei Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ gemäß § 10 Abs. 1a oder einer Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ gemäß § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz 1968 werden ein gültiger Ausweis und eine Originalbestätigung des Anforderers mit Stempel und Unterschrift gefordert.
  2. Bei der Beantragung online folgenden Link verwenden – hier ist nur die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 Abs. 1 möglich: 
    https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

 

Unter folgendem Link können Sie Informationen bezüglich dem Strafregister nachlesen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister.html

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Doris Tumer
Meldewesen, Bürgerservice und Soziales
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Martina Einspieler
Allgemeine Verwaltung, Bürgerservice