Volksbefragung Kärnten 12.01.2025 - Windräder
Gemeindeanliegen
Wednesday, 06. November 2024
Befragungstag: 12. Jänner 2025
Stichtag: 22. Oktober 2024
Kundmachung: (LGBl. Nr. 79/2024)
Am Sonntag, 12. Jänner 2025, findet die landesweite Volksbefragung zum Thema Windkraftanlagen statt.
In der Gemeinde Ludmannsdorf sind Sie zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 (aktives Stimmrecht) berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern,
- Österreicherin/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Ludmannsdorf sind,
- am Stichtag (22. Oktober 2024) in der Wählerevidenz der Gemeinde Ludmannsdorf eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Wie können Sie abstimmen, wenn Sie sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in Ludmannsdorf aufhalten?
Sollten Sie sich am Tag der Volksbefragung nicht in Ludmannsdorf aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Stimmlokal aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auch mittels Stimmkarte in einem Wahllokal oder in Form der Briefwahl (mit Stimmkarte) schon ab Erhalt der Stimmkarte möglich.
Schriftliche/online Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 8. Jänner 2025 (23:59 Uhr) eingebracht werden. Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 10. Jänner 2025 (12:00 Uhr) eingebracht werden (nicht telefonisch).
Die Ausstellung der Stimmkarten beginnt voraussichtlich Mitte Dezember 2024!
Befragungstag: 12. Jänner 2025
Stichtag: 22. Oktober 2024
Kundmachung: (LGBl. Nr. 79/2024)
Am Sonntag, 12. Jänner 2025, findet die landesweite Volksbefragung zum Thema Windkraftanlagen statt.
In der Gemeinde Ludmannsdorf sind Sie zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 (aktives Stimmrecht) berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern,
- Österreicherin/Österreicher mit Hauptwohnsitz in Ludmannsdorf sind,
- am Stichtag (22. Oktober 2024) in der Wählerevidenz der Gemeinde Ludmannsdorf eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Wie können Sie abstimmen, wenn Sie sich voraussichtlich am Tag der Volksbefragung nicht in Ludmannsdorf aufhalten?
Sollten Sie sich am Tag der Volksbefragung nicht in Ludmannsdorf aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Stimmlokal aufsuchen können, so ist die Stimmabgabe auch mittels Stimmkarte in einem Wahllokal oder in Form der Briefwahl (mit Stimmkarte) schon ab Erhalt der Stimmkarte möglich.
Schriftliche/online Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 8. Jänner 2025 (23:59 Uhr) eingebracht werden. Mündliche Anträge auf Ausstellung einer Stimmkarte können bis zum 10. Jänner 2025 (12:00 Uhr) eingebracht werden (nicht telefonisch).
Die Ausstellung der Stimmkarten beginnt voraussichtlich Mitte Dezember 2024!