GEMEINDE – OBČINA
LUDMANNSDORF – BILČOVS

Standesamt

Eheschließung

Ludmannsdorf bietet Ihnen als Hochzeitspaar eine wunderbare Kulisse zum Heiraten.
Montag bis Samstag: nach Vereinbarung

Anmeldung zur Eheschließung

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, können Sie sich bei jedem österreichischen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das „Aufgebot“, die sogenannte Niederschrift zu Ermittlung der Ehefähigkeit, bestellen. Die Niederschrift ist maximal sechs Monate gültig. Sie können jedoch bereits davor den Termin für die standesamtliche Trauung reservieren.

Benötigte Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

  • amtliche Lichtbildausweise der Verlobten
  • Geburtsurkunden der Verlobten
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Verlobten
  • Nachweis akademischer Grade
 

VERWITWETE ODER GESCHIEDENE PERSONEN BENÖTIGEN ZUSÄTZLICH:

  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung, bzw. Sterbeurkunde)

Bei gemeinsamen Kindern sind auch die Dokumente dieser vorzulegen (Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis)

AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER/BÜRGER:INNEN

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente erforderlich. Bitte wenden Sie sich direkt an das Standesamt der Gemeinde Ludmannsdorf
Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original eingereicht werden.

Anfallende Gebühren und Kosten

Auskünfte über die anfallenden Gebühren und Kosten erhalten Sie direkt beim Standesamt

Namensführung

Die Namensführung nach der Eheschließung richtet sich jeweils nach dem Recht jenes Staates, dem eine Person angehört. Österreichische Staatsbürger können vor, bei oder nach der Eheschließung eine Namensbestimmung abgeben und haben folgende Möglichkeiten:
  • Einen gemeinsamen Familiennamen, wobei dafür einer der beiden Namen verwendet werden kann.
  • Bei einem gemeinsamen Familiennamen kann eine Doppelnamensbestimmung erfolgen, durch den Ehegatten, dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist.
  • Es kann auch ein aus den Familiennamen beider Ehegatten bestehender Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Wird kein gemeinsamer Familienname bestimmt, so behalten die Eheschließenden ihre bisherigen Namen.
Damit Ihre Hochzeit ein unvergessliches Erlebnis wird und wir Sie optimal beraten und unterstützen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Eingetragene Partnerschaft

Seit 1. Januar 2019 können volljährige, geschäftsfähige Personen in jedem österreichischen Standesamt eine eingetragene Partnerschaft begründen.

Welche Dokumente Sie für die Verpartnerung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

  • amtliche Lichtbildausweise
  • Geburtsurkunden
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Nachweis akademischer Grade
 

VERWITWETE ODER GESCHIEDENE PERSONEN BENÖTIGEN ZUSÄTZLICH:

  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen, Verpartnerungen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung, bzw. Sterbeurkunde)
 

AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER/BÜRGER:INNEN

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente erforderlich. Bitte wenden Sie sich direkt an das Standesamt Ludmannsdorf.
Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original eingereicht werden.

Namensführung

Die Namensführung nach der Verpartnerung richtet sich jeweils nach dem Recht jenes Staates, dem eine Person angehört. Österreichische Staatsbürger:innen können vor, bei oder nach der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft eine Namensbestimmung abgeben und haben folgende Möglichkeiten:

  • Einen gemeinsamen Namen, wobei dafür einer der beiden Namen verwendet werden kann.
  • Bei einem gemeinsamen Namen kann eine Doppelnamensbestimmung erfolgen, durch den Partner/die Partnerin, dessen Namen nicht gemeinsamer Familienname ist.
  • Es kann auch ein aus den Namen beider Partner/Partnerinnen bestehender Doppelnamen zum gemeinsamen Namen bestimmt werden.
    Wird kein gemeinsamer Name bestimmt, so behalten die Partner/Partnerinnen ihre bisherigen Namen.

Anfallende Gebühren und Kosten

Auskünfte über die anfallenden Gebühren und Kosten erhalten Sie direkt beim Standesamt

Staatsbürgerschaftsnachweis

Als österreichischer Staatsbürger/österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Österreich können Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt Ludmannsdorf beantragen. Der Antrag bei minderjährigen Bürgern und Bürgerinnen wird vom gesetzlichen Vertreter:in gestellt.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt nicht durch das Standesamt. Die dafür zuständige Stelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung.

Benötigte Dokumente

Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie folgende Dokumente:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis akademischer Grade
  • Heiratsurkunde (bei Neuausstellung auf Grund einer Eheschließung)
 
 

FÜR KINDER BIS ZUM VOLLENDETEN 18. LEBENSJAHR BENÖTIGEN SIE FOLGENDE DOKUMENTE

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Elternteiles, der den Antrag stellt
  • Ev. Heiratsurkunde der Eltern

Alle beim Standesamt vorzulegenden Dokumente müssen im Original (Kopien können nicht angenommen werden) eingereicht werden.

Anfallende Gebühren und Kosten

Die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr ist gebührenfrei.
Ausstellung des Nachweises für Kinder nach dem zweiten Lebensjahr und Erwachsene: € 43,60/Nachweis