Prijave
Personen- und Meldeauskunft
Die Antragstellerin/Der Antragsteller ersucht um Auskunft, ob und unter welcher Anschrift die unter Meldeauskunft angeführte Person in der Gemeinde gemeldet ist oder wohin sie nach eigenen Angaben verzogen ist (Auskunft erfolgt aus dem örtlichen Melderegister). Anfallende Kosten und Gebühren: Verwaltungsabgabe: € 3,30