Obrt
Veranstaltung - Durchführung
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit dies...
Veranstaltung – Betriebsstätte für Veranstaltungen
Mit diesem Formular beantragen Sie die Errichtung/Änderung einer Betriebsstätte für Veranstaltungen nach dem Kärntner Veranstaltungsgesetz, wenn die Betriebsstätte zur Gänze im Gemeindegebiet liegt.