Land- und Forstwirtschaft
Bienenmeldung
Mit diesem Formular führen Sie eine Bienenmeldung gem. § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes durch. Voraussetzungen: Die Meldung muss jährlich mit Stichtag 1. April erfolgen. Anfallende Kosten und Gebühren: kostenlos Termine: spätestens 01. April jeden Jahres Unterlagen: Angabe der Anzahl der Bienenstöcke, Bienenrasse, wenn e...