GEMEINDE – OBČINA
LUDMANNSDORF – BILČOVS

Bauen
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Ansuchen- Benutzung von Straßen

Zu verkehrsfremden Zwecken bzw. Arbeiten auf und neben der Straße. Mit diesem Formular können Sie um Sondernutzung öffentlichen Gutes nach §82 und §90 StVO ansuchen. Anfallende Kosten und Gebühren: ein Tag für jeden begonnen Monat Unterlagen: Lageplan

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Bauansuchen

Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich. Anfallende Kosten und Gebühren: je nach Aufwand zwis...

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Bauanzeige

Mit diesem Formular teilen Sie ein bewilligungsfreies Bauvorhaben mit. Die Mitteilung hat vor Beginn der Ausführung(en) zu erfolgen. Voraussetzungen: für Baumaßnahmen, die lediglich einer Bauanzeige erfordern, muss dennoch die notwendige Widmung vorhanden. Ausnahme: Landwirte mit der Begründung, der Notwendigkeit für den landwirtschaftlichen...

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Baubeginnmeldung

Mit diesem Formular melden Sie den Beginn eines bereits bewilligten Bauvorhabens. Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Baubeginn durch den/die Bauwerber erfolgen. Gleichzeitig ist ein Bauleiter anzugeben. Anfallende Kosten und Gebühren: kostenfrei Termine: spätestens 7 Tage nach Beginn der bewilligten Baumaßnahmen

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Bauvollendungsmeldung- Unternehmerbestätigung

Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur, Elektriker zu bestätigen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein. Bitte beachten Sie, dass...

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Bauvollendungsmeldung

Mit diesem Formular melden Sie die Vollendung eines bewilligten Bauvorhabens. Diese Meldung muss innerhalb einer Woche nach Vollendung des Bauvorhabens erfolgen. Dieser Meldung sind auch die gesetzlich vorgesehenen Bestätigungen aller beauftragten Unternehmer beizulegen. Anfallende Kosten und Gebühren: Bundesgebühr: 14,30 € Termine: Sofort n...

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Feuerungsanlage – Technischer Bericht des ausführenden Unternehmens

Mit diesem Formular geben Sie die technischen Daten bei der Errichtung einer zentralen Feuerungsanlage über 50 kW bekannt.

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Feuerungsanlage über 50 kW – Errichtung, Änderung

Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.

Förderung alternativer Energien - Biomasse, Pellets, Scheitholz: Energie- Kenndatenerhebung
Förderung alternativer Energien - Biomasse, Pellets, Scheitholz: Energie- Kenndatenerhebung

Energiekenndatenerhebungsformular für die Förderung von Biomasse, Pellets und Scheitholz.

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Förderung alternativer Energien – Fernwärme

Mit diesem Formular ersuchen Sie um Zuerkennung eines finanziellen Zuschusses für die Errichtung bzw. Umstellung der Heizung auf Fernwärme.

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Förderung alternativer Energien - Solaranlage

Mit diesem Formular ersuchen Sie um Zuerkennung eines finanziellen Zuschusses für die Errichtung bzw. Umstellung der Warmwasseraufbereitung auf eine thermische Solaranlage.

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Förderung alternativer Energien - Wärmepumpe

Mit diesem Formular ersuchen Sie um Zuerkennung eines finanziellen Zuschusses für die Errichtung bzw. Umstellung der Heizung auf Luftwärmepumpe über 3,5 Arbeitsziffer.

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Grundstücksteilung - Ansuchen

Mit diesem Formular suchen Sie um Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks an.

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Kanalanschluss

Mit diesem Formular beantragen Sie die Herstellung eines Kanalanschlusses. Anfallende Kosten und Gebühren: Anschluss pro WE: € 2500,- Hinweise: Nicht jedes Objekt kann angeschlossen werden. Vor Antragstellung sollte mit dem Bauamt unbedingt die Möglichkeit eines Anschlusses abgeklärt werden.

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Wasseranschluss - Antrag

Genehmigung zur Herstellung eines Wasseranschlusses gemäß dem Kärntner Gemeindeplanungsgesetz LGBl 23/1995.